Was bedeutet REACH und sind kolb Chemieprodukte REACH konform?
Alle von kolb verwendeten Chemikalien sind REACH konform.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Es handelt sich dabei um eine EU-Chemikalienverordnung 1907/2006, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Vom 1. Juni 2008 bis 31. Dezember 2011 lief die Vorregistrierungsphase für REACH, in der jeder Hersteller und jeder Importeur einer Chemikalie der EU Behörde ECHA (European CHemicals Agency) melden musste, ob eine Registrierung geplant ist. Bei Nichteinhaltung gilt das Prinzip "ohne Daten kein Markt", das nicht registrierte oder vorregistrierte Chemikalien / Rohstoffe als "neu" behandelt und eine Vermarktung erst nach der Registrierung erlaubt.
Alle verwendeten Rohstoffe in kolb Reinigungsprodukten sind entsprechend der REACH Verordnung registriert bzw. vorregistriert, sodass die Verfügbarkeit aller Produkte aus gesetzlicher Sicht langfristig gesichert ist.
Da kolb bereits seit mehr als 25 Jahren als Pionier der umweltfreundlichen Reinigung in der Elektronikindustrie gilt und als erstes Unternehmen die lösemittelfreie wässrige Reinigung flächendeckend in der Elektronikindustrie einführte, ist es nur folgerichtig, dass von kolb verwendete Rohstoffe weder auf der SVHC (Substances of Very High Concern) Liste der ECHA noch auf der SIN (Substitute It Now) Liste des CHEMSEC (International Chemical Secretariat), einer noch wesentlich rigideren schwedischen Non-Profit Organisation, zu finden sind.
Wichtigstes Instrument für die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Hier müssen künftig zusätzlich die Registrierungsnummer, ggf. Angaben zur Beschränkung von Verwendungen, ggf. Angaben zur Zulassungspflicht und die "identifizierten Verwendungen" mit aufgenommen werden. Eine Vorgabe der kolb bereits 2011 entsprochen hat.