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Was sind die grundlegenden Verantwortlichkeiten von Lieferant und Betreiber in einem Reinigungsprozess?
Definition und Abgrenzung der Zuständigkeiten

Insbesondere beim Baugruppenreinigungsprozess besteht der Gesamtprozess aus sechs wesentlichen Teilbereichen, die korrelierend voneinander abhängig sind:

  1. Maschine:Reinigungsanlage, d.h. Hardware inkl. Software / Automatisierung
     
  2. Chemie: Reiniger ggfs. Additiv(e) = OTC (nach Deklaration) oder ermittelt durch Test
     
  3. Temperatur: Prozessparameter – Prozesstemperatur bedingt durch Aufgabenstellung und/oder Chemieanforderung
     
  4. Zeit: Prozessparameter – Prozessdauer bedingt durch Zielerreichungsvorgabe
     
  5. Software: Prozessgestaltung – Steuerung aller Prozesselemente und -stufen
     
  6. Reinigungsgut des Betreibers/Anwenders: Leiterplattendesign/Baugruppen/Bauteile – Material-/Prozessverträglichkeit der zu reinigenden Bauteile/Baugruppen klären/sicherstellen/testen und freigeben.

Definition und Abgrenzung der Zuständigkeiten:

Lieferant von Reinigungssystemen (kolb/kolb Vertriebspartner)

1. Maschine: Reinigungssystem - Reinigungssystem, d.h. Hardware inkl. Automatisierung / Software

kolb Reinigungssystem
kolb Abwasseraufbereitung z.B. WPSD-IU Modul sowie dessen Prozessfunktion nach kolb Patent sowie Prozessfolgeschritten 
Empfehlungen/Vorgaben bezüglich prozessrelevanter Betriebsstoffe und -materialien z.B. freigegebene Reinigertypen für die Reinigungs- / Abwasserprozesse

 

Chemielieferant (kolb/kolb-Vertriebspartner, Dritte)

2. Chemie: Reinigungschemie  - inkl. Vorgaben bzw. Prozessempfehlungen

Reinigungsmedium, dessen Analyse, Informationen zur Standzeit, Entsorgung, etc
Vorgaben bzgl. Temperaturen, Filtern, Spülwasserqualitäten, sowie prozessrelevante Empfehlungen, etc.
Abstimmung mit dem Reinigungssystemlieferanten bzgl. der Prozessvoraussetzungen, u.a. auch bzgl. der Verwendbarkeit in einer Abwasseraufbereitungseinheit, z.B. kolb WPSD-IU

Der kolb Reinigungskreis zeigt die Teilbereiche des Elektronikeinigungsprozesses

 

Betreiber / Kunde ((oder Dienstleistung von qualifizierten externen Verfahrenstechnikern)

3.  Temperatur: Prozessparameter – Prozesstemperatur bedingt durch Aufgabenstellung und/oder Chemieanforderung

4.  Zeit: Prozessparameter – Prozessdauer bedingt durch Zielerreichungsvorgabe

5.  Software: Prozessgestaltung – Steuerung aller Prozesselemente / -stufen

Prozesshoheit und Zusammenführen der Teilbereiche 1 - 5

  • Prozess einfahren
  • Prozessanpassung/-optimierung sowie Verfahrenstechnik
  • Beurteilung der Reinigungsfähigkeit/-spezifikationen des unter 6. aufgeführten Reinigungsgutes


AUFGABEN:

  • Temperatur und Zeit werden als Prozessparameter in der Software (Teilbereich 5) mit den weiteren zur Zielerreichung notwendigen Parametern hinterlegt.
  • Zielerreichungsvorgaben sind in erster Linie die gewünschte Qualität, sowie z.B. Taktzeiten, Betriebskosten etc. Die Prüfmethoden bzgl. Kontrolle der Qualitätsvorgeben sind dabei eindeutig zu definieren und aufzuzeigen.
  • In der Software (Teilbereich 5) sind bei den Prozessparametern auch die Betriebsvoraussetzungen zu berücksichtigen wie z.B.: Energieversorgung, Abluft, Wasser-/ DI-RO-Wasserversorgung, Abwasser- Indirekteinleitgenehmigung, Wartung.
  • Für einen reproduzierbaren reibungslosen und erfolgreichen Betrieb bedarf es in diesem Zusammenhang einer sorgfältigen Prozess- und Personalschulung.

     

6.  Reinigungsgut des Betreibers/ Anwenders: Leiterplattendesign/Baugruppen/Bauteile – Material-/Prozessverträglichkeit der zu reinigenden Bauteile/Baugruppen klären/sicherstellen/testen und freigeben.

 

Der Betreiber ist ergänzend verantwortlich für

  • den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Reinigungseinheit/des Gesamtprozesses.
  • die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Umweltauflagen.
  • die Einhaltung der öffentlichen Vorschriften, etwaige Genehmigungen durch die Behörden.

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